Waldfee
Beiträge1Mitglied seitSonntag August 11, 2013StatusMitgliedZuletzt online:August 11, 2013
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11. August 2013 um 12:05
YVONNE.C
Beiträge46Mitglied seitDienstag Dezember 13, 2011StatusMitgliedZuletzt online:April 18, 2014
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6. September 2013 um 12:55
Hallo an Alle,
ich hoffe ich habe das richtige Forum für die Frage ausgewählt, wenn nicht seht es mir bitte nach, da ich neu hier bin. :-)
Kurz mein Problem bzw. meine Frage:
Ich bin Azubi (Ausbildungsgehalt 500€ Brutto) und möchte gerne noch einen Nebenjob ausführen. Bei diesem würde ich ca. 300€ verdienen.
Soweit so gut, aber der Arbeitgeber möchte für den Nebenjob unbedingt meine Lohnsteuerkarte bzw. die gibt es nicht mehr meinen Sozialversicherungsausweis.
Meine Frage ist jetzt: Werde ich dadurch hoch gestuft -auf die Steuerklasse 6, obwohl ich unter dem Freibetrag von 400-450€ liege?
Danke für eure Antworten im Vorraus!
viele Grüße
Waldfee
Hallo! ich meine ja. Dass dein Freibetrag von 400-450€ liegt ,bildet hier keine Ausnahme. Dein Verdienst aus einer Nebenbeschäftigung wird nach Klasse VI besteuert,Leider musst du mit hohen Abzügen rechnen. Viva das deutsche Steuergesetz