Frage bezüglich eines Praxistipps in Recht- Finanzen .de
hicham.Sahline
Beiträge91Mitglied seitDonnerstag April 12, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juni 30, 2014
-
3. September 2013 um 14:49
Katarina02
Beiträge223Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juli 3, 2014
-
4. September 2013 um 11:07
Guten Tag!
Ich habe eine Frage an die Moderatoren dieser Seite. Es geht um diesen Artikel unter http://www.recht-finanzen.de/faq/1844-lebensversicherung-und-scheidung. Leider ist es mir nicht ganz klar , was unter : ich zitiere"die falsche Formulierung rein-geschrieben hat:(Ehemann & Ehefrau)...
Was soll man statt dessen schreiben? Den lieben Dank im Voraus.
MfG
Lesen Sie auch:
Frage bezüglich eines Praxistipps in Recht- Finanzen .de
Katarina02
Beiträge223Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juli 3, 201438 4. September 2013 um 11:07
Hallo zusammen!
Mit der falschen Formulierung ist es bestimmt " Ehefrau/ Ehemann" gemeint.Man soll aktuelle oder so was in der Art hin-zuschreiben. Denn eine geschiedene Frau wird ihren Ansprüche auf die Lebensversicherung geltend machen können. Denn der Versicherungsnehmer mit der Begünstigten zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss verheiratet.