BARBIE.N
Beiträge122Mitglied seitFreitag Dezember 16, 2011StatusMitgliedZuletzt online:September 3, 2013
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3. September 2013 um 17:01
Sonnenschein -
4. September 2013 um 17:58
Guten Tag zusammen!
Folgender Sachverhalt.
Der Mann meiner Freundin ist letzte Woche von uns gegangen. In seiner Lebenszeit hat er mit meiner Freundin ein Haus durch die KfW Bankengruppe gekauft. Da er ein negatives Erbe hinterlassen hat , will sie das Erbe ausschlagen. (PS:Das Haus lauft auf die beiden Namen). Ach ja , zwei Kinder sind im Siel.Die Beiden sind minderjährig.
Die Frage lautet jetzt, welchen Weg soll sie einschlagen , das Erbe einerseits auszuschlagen , andererseits das Haus (das ihr eigentlich teilweise angehört) zu behalten?
hallo!
hab kein großes Fachwissen in dem Jura-Bereich.Aber soviel ich es mitbekommen habe , darf man entweder die ganz Erbe annehmen oder sie ausschlagen.Eine Teilausschlagung ist meines Wissens nicht möglich.