wie ein Baugutachten gezeigt hat, hat mein Nachbar 2,5 cm zu weit und dadurch auf meinen Grund und Boden gebaut. Ich habe keine Lust ihm das Stück zu verkaufen (mich stört es zwar nicht, weil mein Garten sehr weitläufig ist) aber ich möchte ihm etwas heimzahlen und daher den Abriss erreichen.
zum verkauf kann sie zwar niemand zwingen, aber ebensowenig kann ihren nachbarn bei diesen umständen jemand zum abriss des gesamten gebäudes zwingen. zwar könnte dies die zuständige baubehörde, aber ich bin mir fast sicher, dass diese entscheidung vor den verwaltungsgerichten kippen würde. weil es eine unbillige härte darstellen könnte/würde
'nach meiner einschätzung werden sie dies (gegen entschädigungszahlung(en)) dulden müssen!