amna amuna
Beiträge89Mitglied seitDienstag Juni 4, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 12, 2015
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24. September 2013 um 14:52
amna amuna
Beiträge89Mitglied seitDienstag Juni 4, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 12, 2015
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26. September 2013 um 11:43
Hallo zusammen!
Eure Hilfe wird gebraucht.Mein Bruder, der eigentlich bei einem deutschen Unternehmen tätig ist , wurde für eine Mission in China entsandt. Doch wurde er im Laufe seines Aufenthalts dort krank. Wie es jedem bewusst ist , dass die Arztkosten dort sehr teuer werden. Wird mein Bruder die Kosten zurückerstattet bekommen? Danke für eure Aufmerksamkeit.
Guten Morgen amna amuna!
Anbei zitiere ich dir aus dem § 17 SGB:Leistungen bei Beschäftigung im Ausland
(1) Mitglieder, die im Ausland beschäftigt sind und während dieser Beschäftigung erkranken oder bei denen Leistungen bei Schwangerschaft oder Mutterschaft erforderlich sind, erhalten die ihnen nach diesem Kapitel zustehenden Leistungen von ihrem Arbeitgeber. Satz 1 gilt entsprechend für die nach § 10 versicherten Familienangehörigen, soweit sie das Mitglied für die Zeit dieser Beschäftigung begleiten oder besuchen.
(2) Die Krankenkasse hat dem Arbeitgeber die ihm nach Absatz 1 entstandenen Kosten bis zu der Höhe zu erstatten, in der sie ihr im Inland entstanden wären.
(3) Die zuständige Krankenkasse hat dem Reeder die Aufwendungen
amna amuna
Beiträge89Mitglied seitDienstag Juni 4, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 12, 201511 26. September 2013 um 11:43
Hallo zusammen!
Zu erst habt ihr den besten Dank fuer euren Feedback. Nun wirft sich die folgende Frage auf: um welche Kosten geht es denn , die die Versicherungskasse zurückbezahlt? Er ist privat versichert.