Krankenpfleger
Beiträge1Mitglied seitDienstag September 24, 2013StatusMitgliedZuletzt online:September 24, 2013
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24. September 2013 um 17:16
Achim.M
Beiträge123Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 20, 2014
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21. Oktober 2013 um 15:38
Hallo zusammen!
ich bin neu hier und hoffe ich werde weiter geholfen.
Es geht um einen Heimbewohner( auf meinem damaligen Arbeitsplatz). Ich Krankenpfleger vom Beruf. Auf alle Fälle geht es jetzt darum , dass er an Überdosis von Schlafmitteln verstorben ist. Mir wurde jedoch eine Sterbehilfe vorgeworfen. Bis der Fall polizeilich abgeschlossen wird , wird gegen mich ein Berufsverbot aufgehängt. Ist das rechtens? Ich werde schließlich kurz verhört und entlassen.
Wie sieht die gesetzliche Lage aus? Bitte um Erklärung. Gerne mit §en .
Vielen Dank im Voraus.
Krankenpfleger
Hallo!
Es ist doch klar , dass gegen dich ein Berufsverbot erlassen wird. Solange der Fall nicht abgeschlossen ist , wirst du deinen Beruf nicht ausüben können.
hallo zusammen!
hab neulich gehört, dass es Keine Kündigungsfrist für Vertrag mit Pflegedienst gibt.Heißt es, dass es keinen Sinn hat , eine Ausbildung als Krankenpfleger zu absolvieren? Ich frage nur , weil ich keinen Sinn sehe, eine Sache anzufangen , wo die Tür jeder Zeit aufgehen wird.
Achim.M
Beiträge123Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 20, 20148 21. Oktober 2013 um 15:38
Normalerweise gilt bei einer Kündigung der Ausbildung in der Probezeit kein Kündigungsschutz.Daher kann sie ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Nach der Probezeit gibt gereift das Berufsbildungsgesetz.
Was deine Ausbildung angeht , gilt es ausnahmsweise eine Sonderegelegung. Sie mag für dich enttäuschend sein. Siehe mal hierfür https://www.recht-finanzen.de/faq/669-keine-kuendigungsfrist-fuer-vertrag-mit-pflegedienst