unicorna
Beiträge4Mitglied seitDienstag Oktober 1, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Januar 16, 2014
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Geändert am 31. Januar 2019 um 03:53
tobias.60
Beiträge68Mitglied seitDienstag Mai 14, 2013StatusMitgliedZuletzt online:März 11, 2015
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4. Oktober 2013 um 17:42
Hallo!
Folgender Fall:
Wohnort: Chile (bereits seit über 20 Jahren)
Einkünfte aus Vermietung in Deutschland
Wo ist die Steuer für diese Einnahmen zu entrichten?
Guten Morgen Unicorna!
Wenn Sie in Deutschland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt haben, besteht gemäß § 1 Abs. 3 EStG beschränkte Einkommensteuerpflicht für die Einkunftsarten des § 49 EStG. Das heißt wiederum, Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen der deutschen Einkommensteuer.
Nach meiner Internetrecherche hat Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Chile abgeschlossen (Progressionsvorbehalt).
unicorna
Beiträge4Mitglied seitDienstag Oktober 1, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Januar 16, 2014 4. Oktober 2013 um 17:22
Hallo Tobias,
vielen herzlichen Dank!
Unicorna
tobias.60
Beiträge68Mitglied seitDienstag Mai 14, 2013StatusMitgliedZuletzt online:März 11, 201519 4. Oktober 2013 um 17:42
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 Geändert am 31. Januar 2019 um 03:56
Hallo Unicarna! Wie der Vorredner es gesagt hat, sind Sie gemäß § 1 Abs. 4 EStG beschränkt einkommensteuerpflichtig. Doch beachten Sie, dass Sie einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht bei einem deutschen Finanzamt zu stellen haben, um die Steuervergünstigungen zu genießen, sprich um die Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Kosten steuerlich geltend zu machen.
4. Oktober 2013 um 17:22
vielen herzlichen Dank!
Unicorna
4. Oktober 2013 um 17:42