rossland
Beiträge3Mitglied seitSonntag August 18, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Oktober 5, 2013
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Geändert am 10. Januar 2019 um 00:21
KEDAS.KEDAS
Beiträge25Mitglied seitMittwoch Oktober 31, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juni 23, 2014
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10. Oktober 2013 um 11:42
Habe ein Haus gekauft, in dem ein Mieter seit über 20 Jahren wohnt. Wie sich erst jetzt herausstellte, gibt es keinen schriftlichen Mietvertrag. Als neuer Vermieter dachte ich, ich könnte einen neuen Mietvertrag schriftlich mit ihm vereinbaren. Der Mieter machte mich aber darauf aufmerksam, dass ich den bisher gelebten Zustand (ohne Mietvertrag) akzeptieren müsste, da Kauf nicht die bisher gehandhabte Mietvereinbarung außer Kraft setzt. Da bisher nichts schriftlich vereinbart habe, würde er es auch in Zukunft nicht tun. Kann das wirklich sein oder gibt es eine rechtliche Handhabe, ihn zu einem schriftlichen Mietvertrag zu zwingen?
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 Geändert am 5. Juni 2019 um 23:57
Guten Morgen Rossland!
Es tut mir leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Sie Ihren Mieter zum Abschluss des Mietvertrags nicht zwingen können. Ein Vertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden. Eine vertrauenswürdige Person sollte den Abschluss des Vertrags bezeugen können und die Absprache ggf. bestätigen. Idealerweise wäre diese Person vereidigt (falls es irgendwann zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte). Aber was hat denn der alte Mieter gegen den Vertragsabschluss? Wie hat er seine Ablehnung begründet?
Erstmal vielen Dank. Also das muss ich ihn noch fragen. Es ist so, dass es einen Mietvertrag gibt, der wurde mir von dem früheren Vermieter ausgehändigt, datiert 1990, aber dieser wurde nie unterzeichnet. Die Miete wurde immer bezahlt, aber sie ist auch seit 23 Jahren dieselbe geblieben. Liegt jetzt bei ca. 50% der ortsüblichen. Vermutlich hat er Angst, dass ich die Miete im Laufe der Jahre anpasse, und denkt, er hat irgendwelche Vorteile als Mieter ohne Mietvertrag.
Katarina02
Beiträge223Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juli 3, 201438 Geändert am 5. Juni 2019 um 23:58
Hallo!
An deiner Stelle würde ich meinen Mieter vor die Wahl stellen: Entweder akzeptiert er den Vertragsabschluss mit allem Drum und Dran oder er soll mir meine Wohnung überlassen. Das Verhältnis mit solchen Mietern ist meiner Meinung nach unakzeptabel.
Ok, aber er will mir die Wohnung nicht einfach überlassen, weil er genau weiß, dass er nach so langer Zeit sozusagen unkündbar ist. Er hat mir schon gesagt, dass er zu diesem Mietpreis keine Wohnung findet und er deshalb gar nicht ausziehen kann, auch wenn ich ihm mit Eigenbedarf kündige. Würde bei mir auch schlecht gehen. Wenn er nicht bereit ist, einen normalen Mietvertrag zu unterschreiben, möchte ich eigentlich, dass er geht. Ich kann dann nur versuchen, ihm eine entsprechend hohe Abstandszahlung anzubieten. Weiß jemand, was da üblich ist, bei einer Monatsmiete von 250,- Euro (4-Zi-Whg.)?
Mann.mann
Beiträge23Mitglied seitMittwoch Oktober 24, 2012StatusMitgliedZuletzt online:April 25, 20143 Geändert am 5. Juni 2019 um 23:59
Abgesehen von der Mieterhöhung muss ich dazu sagen, dass jedes Mietverhältnis beendbar ist. Wer hat denn behauptet, dass es "unkündbar" ist?
Man sollte nur einen Blick in § 542 werfen. Denn der sagt das Folgende:
Ende des Mietverhältnisses
(1) Ist die Mietzeit nicht bestimmt, so kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen.
(2) Ein Mietverhältnis, das auf bestimmte Zeit eingegangen ist, endet mit dem Ablauf dieser Zeit, sofern es nicht
1. in den gesetzlich zugelassenen Fällen außerordentlich gekündigt oder
2. verlängert wird.
Ein mündlicher Mietvertrag hat auch seine rechtliche Gültigkeit. Daher wäre die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten und schon bist du den Mieter los. Es ist schließlich sein Ding, wenn er eine andere Wohnung zu dem Preis nicht finden wird!