Guten Tag,
der Mann unserer Tochter hat das Sorgerecht für ihren gemeinsamen Sohn nach der Trennung der beiden.
Er verweigert uns als Großeltern aber jede Form von Kontakt mit unserem Enkelkind. Haben wir nicht auch ein Recht darauf das Kind zu sehen? Wir vermissen Jason sehr!
Ihnen steht wahrscheinlich schon ein Umgangsrecht mit Ihrem Enkelkind zu. Wenn sich der Sorgeberechtigte querstellt, gehen Sie zum Jugendamt. Die wissen sich meistens durchzusetzen, weil auch der Sorgerechtsentzug drohen kann!