SASUKKI
Beiträge39Mitglied seitDienstag August 6, 2013StatusMitgliedZuletzt online:März 3, 2015
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9. Oktober 2013 um 12:16
SASUKKI
Beiträge39Mitglied seitDienstag August 6, 2013StatusMitgliedZuletzt online:März 3, 2015
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14. Oktober 2013 um 13:35
Hallo zusammen!
Habe eine Frage bitte. es geht darum , dass ich in eine neue Wohnung eingezogen bin. Mein Nachbar nebenan hat einen großen Obstbaum, der von überhängenden Zweigen direkt in mein Garten fällt. Nun meine Frage lautet:wem das Fallobst im Garten gehört?
Vielen Dank schon mal.
morgen! dir gehort es das Fallobst.Siehe mal denn § 911 schreibt das Folgende vor:
"Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks. Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn das Nachbargrundstück dem öffentlichen Gebrauch dient".
L.G
SASUKKI
Beiträge39Mitglied seitDienstag August 6, 2013StatusMitgliedZuletzt online:März 3, 20154 14. Oktober 2013 um 13:35
14. Oktober 2013 um 13:35