Taube
Beiträge108Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:April 9, 2014
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Geändert am 15. Dezember 2018 um 05:12
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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18. Oktober 2013 um 10:06
Hallo zusammen,
ich bin in Karlsruhe ansässig. Da mein Mann (er wird demnächst hier einziehen) kein Deutsch kann, wird er in Straßburg arbeiten müssen (er kann Französisch).
Nun habe ich eine Frage in Bezug auf die Steuerklasse. Ich weiß, die beste Kombination wäre 3/5 für ein Ehepaar. Aber kann diese Kombination angewendet werden, wenn der Ehepartner im Ausland arbeitet?
Hallo! Wenn ihr beide unbeschränkt steuerpflichtig seid, kann die Zusammenveranlagung durchgeführt werden. Ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland stellt natürlich eine Voraussetzung dar.