tawa18
Beiträge1Mitglied seitSamstag November 9, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 9, 2013
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9. November 2013 um 19:03
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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13. November 2013 um 09:17
Ich habe mich nach nicht ganz 2 Jahren von meinem Mann getrennt. Dieser ist Alkoholiker und es fanden mehrere körperliche Übergriffe seinerseits statt. Daraufhin erwirkte ich ein Näherungsverbot und die Zuweisung der Ehewohnung nach dem Gewaltschutzgesetz, was mir auch gegeben wurde. Nach Zustellung des Beschlusses hat er ohne meine Abwesenheit mitgenommen, was er brauchen kann. Nun verlangt sein Anwalt von mir Trennungsunterhalt.
Dazu muß ich anführen, daß ich 2 Kinder aus 1. Ehe (11 und 13) in meinem Haus habe und dieses bereits vor der Ehe hatte, aber noch 10 Jahre zahlen muß. Er ist vor 3,5 Jahren in meinem bestehenden Haushalt mit "zwei Koffern" eingezogen und geht seit der Trennung nicht mehr arbeiten. Er ist z. Zt. krankgeschrieben (aufgrund seines Alkoholkonsums) und erhält laut Aussage des Anwaltes Krankengeld. Ich war zwar der Hauptverdiener, aberer hat während der doch kurzen Ehe immer gearbeitet. Ist hier ein Anspruch berechtigt?
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 11. November 2013 um 09:27
Hallo Tawa 18 , dein Ex- Mann kann / darf zwar Unterhalt wegen seiner "Krankheit" grundsätzlich anfordern.(Vgl.§ 1572), doch er muss sich behandeln lassen,seinen Anspruch gemäß § 1579 nicht verlieren.
Aber zurück mal auf deine Beschreibung " hat während der doch kurzen Ehe"??? Wie lange hat die Ehe überhaupt gedauert? Eine Kurzfristige Ehe kann einen Grund für Beschränkung oder Wegfall des Geschiedenenunterhaltes sein.
DieTrennung war am 26.09. und seit 8.10. läuft die Krankschreibung
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 12. November 2013 um 10:00
1 Jahr und 10 Monate??? Und will Trennungsunterhalt???? In welcher Phantasiewelt lebt er denn ??? Deine Ehe gilt als Kurzfristige Ehe und das ist ein Grund für Beschränkung oder Wegfall des Geschiedenenunterhaltes... Wenn du mich fraegst , musst du nur den guten Anwalt finden, ihm den Boden unter den Füßen wegzuziehen ...
Dazu musst du für deine Kinder aufkommen. Nein , kein Unterhalt... Jeder Richter wird seinen Beschluss zu deinem Gunsten fassen. Mach dir keine Sorgen , du bist auf jeden Fall auf der richtigen Uferseite...
Das macht mir wieder Hoffnung.. habe nächsten Mittwoch Termin bei meiner Anwältin, dann seh ich weiter. Ich kann mir nicht helfen, aber für mich sieht das alles nach Planung aus... trotzdem herzlichen Dank!.
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 13. November 2013 um 09:17
Kein Thema! Lass uns bitte wissen , wie die Sache sich entwickelt hat.
Ich wünsche dir viel Erfolg in deinem weiteren Leben und alles Gute!
MFG