ratsuchender
Beiträge1Mitglied seitMontag November 25, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 25, 2013
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25. November 2013 um 11:59
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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25. November 2013 um 12:24
Hallo, ich habe eine etwas komplexere Frage.
Ich habe bei meinem Arbeitgeber für 1 Jahr gearbeitet im 400€-Verhältnis und habe 24 Werktage Urlaub erhalten. Es gab keine festgelegten Arbeitszeiten, sondern ich arbeitete, wenn es erforderlich war. Nun habe ich in eine 3monatiges Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitsgeber gewechselt mit einem festen Arbeitstag (6h) in der Woche. Wie berechnet sich dann hier mein Urlaubsanspruch für diese 3 Monate?
Und wie verhält es sich generell mit den Feiertagen? Muss ich die herausarbeiten sowohl im 1jährigen Arbeitsverhältnis als auch im 3monatigen?
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 25. November 2013 um 12:24
Hallo Ratsuchender!
Es spielt keine Rolle , dass du einen Arbeitsvertrag beim selben Arbeitgeber abgeschlossen hast. Bei dir kommt es auf das Selbe an: es geht immerhin um einen
befristeten Arbeitsvertrag (fuer 03 Moante) und dem BUrlG zufolge hat man Mindesturlaub von 24 Werktagen im Kalenderjahr bei einer 6-Tage-Woche, also 20 Werktagen bei einer 5-Tage-Woche und " im Kalenderjahr " soll hervorgehoben werden. Es sei denn , wird der Arbeitsvertrag verlängert. Dann wird einen neuen Weg eingeschlagen.
Was Feiertage angeht , Feiertag bleibt es ein Feiertag. Es sei denn , würdest du bei Gastronomie ( z.B bei Mac Donalds )arbeiten; dann soll man nach Arbeitsplan arbeiten und nicht nach gesetzlichen Arbeitstagen.
Hoffe , habe dir bisschen helfen können.