edgarvideo
Beiträge2Mitglied seitDienstag Januar 7, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Januar 8, 2014
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Geändert am 31. Januar 2019 um 05:09
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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8. Januar 2014 um 08:59
Hallo,
ab dem 1. August 2014 werde ich ein Regelaltersrentner sein und möchte ab diesem Zeitpunkt meine Rente in Empfang nehmen. Derzeit bin ich als Softwareentwickler in einem sehr interessanten Projekt tätig. Mein Ziel ist es, in diesem Projekt ab dem 1. August 2014 freiberuflich weiterzuarbeiten. Der Projektleiter möchte mich sehr gern weiterhin in diesem Projekt mitarbeiten lassen.
Welche Form der Selbständigkeit sollte ich wählen? (GmbH, UG haftungsbeschränkt, einfach Gewerbe als Freiberufler anmelden o.a.)
In unserem Projekt arbeiten selbständige Kollegen. Diese haben immer eine GmbH gegründet, um der Scheinselbständigkeit auszuweichen. Ist dies überhaupt ein Thema für einen Regelaltersrentner?
Vielen Dank für Eure Hinweise und Hilfe.
Gruß
edgarvideo
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Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 Geändert am 11. Januar 2019 um 04:03
edgarvideo, an deiner Stelle würde ich mich mit dem Thema "Mini-GmbH" beschäftigen: 1 Euro Stammkapital und beschränkte Haftung. Ich rate dir, dich umgehend mit der IHK in Verbindung zu setzen. So wirst du bis August deine berufliche Existenz abgesichert haben.
Hallo! Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat in seinem Urteil vom 16. Mai 2012 (7 LC 15/10) entschieden, dass du als selbständiger Softwareentwickler als Gewerbetreibender eingestuft bist. Daher kommt Freiberuflichkeit für dich nicht in Frage. Bleibt dann die Form der Selbständigkeit.
Eine Rahmenfrage: Würdest du nicht in Freelance arbeiten können? Meine Arbeitskollegen machen neben deren Hauptjobs Freelance-Projekte. Käme das für dich nicht in Frage?
N.P: Da stimme ich dir zu. Bei der Aufzählung der Freiberufler § 18 Abs. I EStG ist Softwareentwickler nicht dabei. Lies mal das hier.
Was die Wahl betrifft, möchte ich was fragen: Wirst du dann Gesellschafter oder eher Angestellter? Wenn ich dich richtig verstanden habe, wirst du als Angestellter tätig sein. Oder liege ich etwa falsch?