unicorna
Beiträge4Mitglied seitDienstag Oktober 1, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Januar 16, 2014
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16. Januar 2014 um 10:24
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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16. Januar 2014 um 14:25
Hallo!
Folgender Fall:
3 Objekte - ETW; werden als Ferienwohnungen vermietet - Zur Altersabsicherung angeschafft (Nicht belastet )- Gewinnerzielungsabsicht - Gehört zu: "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" - Vermögensverwaltung - Kein Gewerbe!
Einkünfte werden dem Privatvermögen zugerechnet?
- Kann ich die vollen Rechnungsbeträge (brutto) als Werbungskosten absetzen?
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 16. Januar 2014 um 14:25
Hallo , und ja , die Ausgaben sind als Werbungskosten in der Anlage V einzutragen , wenn es aus den Ferienwohnungen Einnahmen erzielt werden ( wovon ich ausgehe).