Einkommensteuererklärung vom zukünftigen Architekt
Zukünftiger Architekt
Beiträge1Mitglied seitDonnerstag Februar 6, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Februar 6, 2014
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6. Februar 2014 um 11:31
hicham.Sahline
Beiträge91Mitglied seitDonnerstag April 12, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juni 30, 2014
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10. Februar 2014 um 12:05
Bin zukünftiger Architekt. Ab dem 01.03.2014 trete ich meine Praktikumsstelle als Architekt. Bin ledig , kinderlos und muss meiner Mutter unter die Armen greifen( sie ist Pflegefall). Nun möchte ich wissen , welche Steuerklasse ich nehmen soll. Werde ich dadurch zu den selbstständigen gehören? Wenn ja , wie sind die Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu versteuern. Da ich keine Lust auf Anzeige wegen Steuerhinterziehung hab , wende ich mich an euch. Hoffe , ihr lässt mich nicht im Stich.
Schönen Dank im Voraus.
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hicham.Sahline
Beiträge91Mitglied seitDonnerstag April 12, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juni 30, 20143 10. Februar 2014 um 12:05
Hallo!
Meines Wissens bist du als Architekt als Freiberufler einzustufen. Daher kannst du die Steuerbefreiung fuer 05 Jahre in Anspruch nehmen. Dazu gibt es diesen Artikel. Mach dich anbei schlau. http://www.recht-finanzen.de/faq/3112-was-man-zur-umsatzsteuerbefreiung-wissen-muss
Anderenfalls kannst du dir die Lohnsteuerklasse I nehmen.