ich habe von diesem Trennungsprinzip von Besitz und Eigentum gehört. Deshalb frage ich mich (ich habe eine Tochter von 8 Monaten), ob sie überhaupt Eigentum an etwas haben kann. Oder falls meinem Mann und mir etwas passieren würde, z.B. unsere Geschenke an sie rechtlich gar nicht ihr gehören würden.
Ist nicht eilig mit einer Antwort, aber danke falls jemand schreibt!
rechtlich verhält es sich so, dass Ihre Tochter rechtsfähig ist. Das heißt, sie kann Trägerin von Rechten und Pflichten sein. Nur fehlt es ihr noch an der Geschäftsfähigkeit ( = Rechte und Pflichten selber begründen können). Deshalb übernehmen Sie als gesetzliche Vertreter diese Dinge für Ihre Tochter.
Wenn Ihrer Tochter von Ihnen selbst oder von Dritten z.B. etwas geschenkt wird, dann erwirbt Ihre Tochter ganz normal das Eigentum, wenn Sie damit einverstanden sind.