mavourneen
Beiträge1Mitglied seitDonnerstag Februar 13, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Februar 13, 2014
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13. Februar 2014 um 12:31
So gut wie nie am Bord -
14. Februar 2014 um 09:56
Hallo. Weiß nicht, ob ich hier richtig bin. Lebe getrennt, werde Anfang Juni geschieden. Habe bis August 2013 im Betrieb meines Noch-Ehemanns für 310,- € im Monat im Büro gearbeitet.
Die letzten Jahre wurde mir kein Lohn mehr ausbezahlt. Abgaben sind aber bezahlt worden. Laut seinen Bilanzen schuldet er mir für die letzten Jahre an die 18000 Euro. Da er mir jetzt nur 155 Euro Trennungsunterhalt im Monat zahlt und 140.000,00!!! Euro (Kündigung seiner Lebens-
versicherungen und der gemeinsamen Festgeldkonten) auf die Seite gebracht hat (von dem Geld ist angeblich nichts mehr da) möchte ich wenigstens meinen Lohn von ihm ausbezahlt
bekommen. Jetzt meine Frage: Muss er mir das Geld ausbezahlen oder kann ich es abschreiben?
Sein Anwalt sagt nein, da ich die letzten Jahre auch von den Betriebsentnahmen gelebt habe.
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022184 13. Februar 2014 um 16:22
Siehe mal im Arbeitsvertrag nach ob Verfalls- oder Ausschlussklauseln mit enthalten sind? Sollte es der Fall nicht sein, dann kannst du auf jeden Fall deinen ausstehenden Lohn einfordern.so Lange NICHT GEGENTEILIGES SCHRIFTLICH BESCHLOSSEN UND VON euch beiden unterzeichnet wurde , bleibt es dabei dass du was kriegst, er kann aber sich nachträglich dir das Geld in Rechnung stellen , dass du aus den Betriebseinnahmen genommen hast ... Alles wird dann einkalkuliert.
ich finde es immer problematisch beim Familienbetrieb zu arbeiten.Nun, Bier ist Bier Disko ist Disko. Solange es nichts zum Lohnverfall im Arbeitsvertrag steht , wirst du deinen AUSSTEHENDEN Lohn bekommen müssen. Er hat den dir zu zahlen. Wende dich ans Arbeitsgericht.Klage dein Recht ein.