ich studiere im dritten Semester und jobbe ein bisschen nebenher (400€). Da mein Unterhaltsverpflichteter gerne an mir spart, möchte ich gern wissen, ob ich ihm dadurch einen gefallen tue, dass ich arbeiten gehe und dieser Betrag auf meinen Unterhalt angerechnet wird.
ihr unterhaltsverpflichteter muss ihnen unterhalt gewähren, so lange sie das studium ernsthaft betreiben (es gibt dann bei 25 eine altersgrenze, die ggf noch verlängert werden kann soweit ich weiß)
wenn nicht ersichtlich ist, dass sie die regelstudienzeit unterschreiten, dann können sie soviel verdienen wie sie wollen, weil das dann eine extraanstrengung ihrerseits ist.
wenn sie als lediger aber über 8000€ im jahr verdienen, zahlen sie einkommenssteuer!