Quelle.K
Beiträge153Mitglied seitDienstag November 22, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Mai 19, 2014
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17. Februar 2014 um 16:55
weiss nicht
Beiträge32Mitglied seitMontag Dezember 16, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 12, 2015
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18. Februar 2014 um 09:52
Eine Frage an alle Profis hier. Danke im Voraus fürs Lesen& fürs Frage Beantworten. bin mit meiner Vorsitzende zusammen. Darf sie mir ein Arbeitszeugnis ausstellen ,selbst wenn sie dafür nicht zuständig ist? Sie ist meine Vorsitzende oder riskiert einer von uns beiden eine Anzeige wegen Urkundenfälschung? Oder was weiß ich?
weiss nicht
Beiträge32Mitglied seitMontag Dezember 16, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 12, 20152 18. Februar 2014 um 09:52
hmmmmmm keine Ahnung.. In welchem Bereich ist sie denn tätig? Was ist eigentlich mit einer Vorsitzende gemeint? ok Urkundenfälschung wird es in diesem Text genausten anhand eines gesetzlichen Textes beschrieben: http://www.recht-finanzen.de/faq/3007-urkundenfalschung
Zu deiner Hauptfrage jetzt : sie darf es meiner Meinung nach - wenn sie über Generalvollmacht oder Prokura Prokura verfügt. Andernfalls ist der Personalleiter dafür zuständig.