Kann man unzulässige Kontoführungsgebühren zurückverlangen?

Gelöst
hicham.Sahline Beiträge 91 Mitglied seit Donnerstag April 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 30, 2014 - 19. Februar 2014 um 12:18
hicham.Sahline Beiträge 91 Mitglied seit Donnerstag April 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 30, 2014 - 4. März 2014 um 17:12
Kontoführungsgebühren
hab vor paar Jahren einen Darlehnsvertrag abgeschlossen. Nun habe ich via Zufall, dass die Bank mir unzulässige Kontoführungsgebühren gezogen hat.Kann ich die jetzt zurückverlangen?
Danke der Antworten.
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4 Antworten

sarah2012.sarah Beiträge 20 Mitglied seit Montag November 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 22, 2014 2
20. Februar 2014 um 13:32
jo das darfst du eben zurückverlangen. Aber es steht in den Sternen geschrieben , ob du es zurückbekommenen wirst. Doch ein Versuch wäre es immer wert. Versuch dein Glück!!
Janus.B Beiträge 35 Mitglied seit Mittwoch November 27, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Dezember 15, 2022 3
25. Februar 2014 um 09:14
Kannst ja mal Feedback geben ob das geklappt hat und du dein Geld wieder bekommen hast. Würde mich echt interessieren.
Qu145 Beiträge 42 Mitglied seit Donnerstag Oktober 31, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 5
4. März 2014 um 09:08
Hallo ! Dieses Gerichtsurteil in diesem TEXT kann nun dir Hoffnungen machen.
hicham.Sahline Beiträge 91 Mitglied seit Donnerstag April 12, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 30, 2014 3
4. März 2014 um 17:12
"Kontoführungsgebühren im Rahmen eines Privatdarlehens sind nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. XI ZR 388/10) unzulässig". Das habe ich in diesem Text gelesen und habe mir einen Termin mit dem Anwalt vereibart. Was das Ergebnis daraus wird , steht noch in den Sternen geschrieben. Ich lass euch wissen , wenn es so weit ist @ Janus.B