RE.VW
Beiträge183Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:November 20, 2015
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5. März 2014 um 12:06
dorsaf -
7. März 2014 um 17:16
nichts zu fassen, aber wahr die Verkäuferin wollte mir meinen Gutschein nicht einlösen.Sie meinte , die Frist für beträgt 01 Jahr. Doch meine Internetrecherche hat was anders rausgespuckt. Wem soll ich jet glauben?
hallo , so kann man deine Frage nicht beantworten. Geht es denn um befristete oder um unbefristete Gutscheine? Es ja einen Unterschied zu beachten. Aber wieso hast du ein ganzes Jahr gewartet , den Gutschein einzulösen?
Was ist , wenn der Shop gar nicht mehr existiert??? Hab ja Schlecker - Gutscheine und die Shops sind in meinem Wohnort gar nicht mehr da??? Weiß es jemand? Gibt es denn einen Schadenersatz? oder so was in der Art? wenn ja , an wen soll ich wenden?
PS: es geht um 04 unbefristete Gutscheine.