Autodiebstahl - Haftung für Schäden?

p.köhler - 27. November 2010 um 22:25
Brandungsfelsen Beiträge 600 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 - 27. November 2010 um 22:40
Guten Tag,

mir wurde mein Auto gestohlen. Ich habe auf einem Parkplatz geparkt, wollte kurz etwas abgeben und habe mein Auto offengelassen. Natürlich kamen gerade dann zwei Halbstarke, setzen sich in das Auto und fahren weg. Sie kamen nicht weit, weil sie 300m weiter gleich einen Fahrradfahrer krankenhausreif zusammengefahren haben.

Jetzt droht die Sache auch noch ein juristisches Nachspiel zu haben.Der Fahrradfahrer möchte von mir das Geld..wie kommt er auf mich? Diese Halbstarken sind doch gefahren!!

1 Antwort

Brandungsfelsen Beiträge 600 Mitglied seit Dienstag Oktober 12, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 15, 2012 23
27. November 2010 um 22:40
es gibt die halterhaftpflicht. also egal wer mit dem auto fährt, der halter haftet im verhältnis zum geschädigten AUCH. das heißt der geschädigte kann vom fahrzeughalter das geld verlangen und sie müssen es sich dann ggf. von den schädigern wiederholen.

seien sie froh, wenn dsa ganze kein strafrechtliches nachspiel hat. sie könnten sich der fahrlässigen körperverletzung strafbar gemacht haben!