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Geändert am 31. Januar 2019 um 06:12
Andred_4504
Beiträge5Mitglied seitDonnerstag Februar 21, 2019StatusMitgliedZuletzt online:Februar 21, 2019
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21. Februar 2019 um 14:14
Kann man wegen Verletzung der Aufsichtspflicht angeklagt werden? Mein Sohn hat sich die Finger im WC-Raum mit meiner Rasierklinge geschnitten und meine Ex-Frau will mir nun das Teilsorgerecht wegen Verletzung der Aufsichtspflicht entziehen. Hat sie Chancen dafür?
das Teilsorgerecht kann bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht zwar entzogen werden, aber bei einem einzelnen, minderschweren Vorfall ist das mehr als unwahrscheinlich. Dafür müsste dem betroffenen Elternteil schon eine nachhaltige Gefährdung des Kindeswohls nachgewiesen werden - und auch dann ist der Entzug des Sorgerechts das allerletzte Mittel. Die Drohung der Ex-Frau ist also übertrieben.
Ihre Ex-Frau kann es sich abschminken, Sie deswegen zu verklagen bzw. den Prozess zu gewinnen. Es gibt keine Verletzung der Aufsichtspflicht in einer vertrauten und abgeschlossenen Wohnung. Siehe dazu das Urteil vom Amtsgericht Bonn vom 4. März 2011, Az. 104 C 444/10.
Aber was ist, wenn der Vater z.B. ein Messer, an dem man sich schneiden könnte, oder giftige Flüssigkeiten, die das Kind trinken könnte, offen rumliegen/stehen hätte. Das ist dann ein anderer Fall, oder? Also wie ist das Kind an die Rasierklinge gekommen?