Was kann man gegen vorgetäuschte Eigenbedarf unternhemen?
Mann.mann
Beiträge23Mitglied seitMittwoch Oktober 24, 2012StatusMitgliedZuletzt online:April 25, 2014
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25. April 2014 um 12:05
Without Nickname -
28. April 2014 um 12:41
Guten Tag,
Frage ist schon mal im Beitragtitel:
Was kann man gegen vorgetäuschte Eigenbedarf unternehmen?
Ich danke allen , die mir behilflich sein wollen.
beim vorgetäuschten Eigenbedarf kann man einen Gerichtsprozesse vorgehen und Schadenersatz einklagen. So viel steht es fest. Siehe mal das Urteil vom 13.01.12 - 474 C 19752/11, welches vom Münchener Amtsgericht verabschiedet worden ist.