Sar89
Beiträge1Mitglied seitMittwoch April 30, 2014StatusMitgliedZuletzt online:April 30, 2014
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30. April 2014 um 23:34
weiss nicht
Beiträge32Mitglied seitMontag Dezember 16, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 12, 2015
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5. Juni 2014 um 11:02
Hi
ich komme aus einem arabischen Land, bin geschieden und habe einen deutschen Sohn. Leider arbeite ich immer noch nicht und lebe von Sozialhilfe bis ich meine Ausbildung in 2 Jahre vertig mache. Mein Traum deutsch zu werden oder mindestens unbefristed kriegen. Ist das momentan moeglich?
Auch moechte ich mich heiratan mit jemandem aus meinem Land, der eine sehr gute Arbeit hat und verdient sehr gut. Wir beide wollen, dass er weiter in seiner Arbeit bleibt und dass er hier in Deutschland auch kommen kann. Aber er hat Recht fuer nur 3 Monatan pro Jahr uns zu besucheb. Koennen wir uns in Deuschland heiratan und das er ein visum kriegt bis ich geld verdiene und keine Sozialhilfe mehr nehme?
ich moechte mit meinem Sohn und meinem Freund in Deutschland leben aber ich finde jetzt den Weg nicht. Ich bitte Sie um Hilfe.
KILLING ME SOFTLY
Beiträge62Mitglied seitFreitag April 13, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Mai 2, 20145 2. Mai 2014 um 10:42
Guten Morgen!
dein Aufenhaltsstatus hängt mit dem Sorgerecht deines deutschen Kindes zusammen. Den Nicht EU-Alleinerziehende Müttern haben Sonderechte was Augfenthaltsrechte angeht, wenn Kinder im Spiel sind. Eine genaue Erklärung findest du in diesem Text.
Was deine Existenz angeht , verstehe ich eins nicht: bist du Auszubildende oder HARTZ IV Empfängerin? Zwischen den beiden Begriffen liegt eine Welt...und das macht einen großen Unterschied in Bezug auf deine Frage.
Zum Anderen was deine Ehe mit deinem Freund angeht:Die Eheschließung von Ausländern in Deutschland , richtet sich nicht nach Deutschem Recht, sondern nach dem Recht eures Heimatlandes.
Noch eins: wie lautet eure Plan genau ? In der BRD heiraten und Fernbeziehung haben oder in der BRD heiraten und bleiben ? Sorry aber ich verstehe nicht ganz worauf du hinauswillst
SASUKKI
Beiträge39Mitglied seitDienstag August 6, 2013StatusMitgliedZuletzt online:März 3, 20154 2. Mai 2014 um 15:54
ich kann meinen Vorredner nur Recht geben , was deutsch werden angeht...
Grundvoraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsbürgschaft für in Deutschland lebende Ausländer findest du
http://www.recht-finanzen.de/faq/1642-grundvoraussetzungen-fur-den-erwerb-der-deutschen-staatsangehorigkeit in diesem Text.
Katarina02
Beiträge223Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juli 3, 201438 7. Mai 2014 um 15:23
Hallo Sar89!
Weiß nicht , woher mein Vorredner seine Infos geholt hat , aber die Voraussetzungen für die Erhaltung der deutschen Staatsbürgerschaft sind meines Wissens und natuerlich der gesetzlichen Grundlage nicht erfüllt .Noch nicht.
Was die Niederlassung angeht , musst du dir die GESETZLICHE Grundlage anhand dieses Texteslesen... Da musst du selber wissen , ob du die Voraussetzungen erfüllst.
Was deinen zukünftigen Mann angeht, kann er das Schengen Visum beantragen/ Deiner Lagebeschreibung zufolge , gehe ich davon aus , dass er das erteilt kriegen wird. Mehr findest du auf der Homepage des auswärtigen Amtes.
Adressenlink dazu. Und es ist bis 06 Monate gültig.
Melde dich einfach , wenn was noch unklar ist oder sein sollte .
hmmmmmmmm , wenn er in eure Land gut bezahlt wird, also feste Stelle hat , kann er reiblunglos Visum kriegen. Für einen Arbeitnehmer ist das Visum im Regelfall 06 Monate gueltig. Das heisst hat er es nur zwei Mal im Jahr zu beantragen. Darf ich mal fragen, aus welchem Lande ihr kommt? Dann kann ich dir den passenden Link zu den notwendigen Unterlagen anhängen... Für den Erwerb der deutschen Staatsburgerschaft sehe ich leider schlechte Karten. Wie lange bist du denn in Deutschland?
Danke fuer alle die mir geschrieben haben. Wie kommen aus Tunesien. ich lebe seit 10 Jahren in Deutschland. Meine Ausbildung faengt am naechsten September an fuer 3 Jahre lang. Mein Freund arbeitet in einer Petrolfirma und der Rythmus seiner Arbeit geht ein Monat in einem anderen arabischen Land arbeiten und ein Monat frei sein und er kann wo er will gehen. Das Problem beim Visum ist gueltig fuer nur 3 Monaten pro Jahr. Das heisst wir koennen nur ein Mal pro Jahr uns treffen. Wenn ich meine Ausbildung anfange, ist es moeglich dass er eine Visum fuer ein Jahr lang kreigt? Uebrigens er hat die deutsche Sprache bis Niveau C1. Auf eine baldige Antwort freue ich mich sehr.
hicham.Sahline
Beiträge91Mitglied seitDonnerstag April 12, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juni 30, 20143 7. Mai 2014 um 12:49
hallo meine Landsmännin !
So kann dir nämlich weiterhelfen... Also mit Infos nicht amtlich.)))
Seit wann besitzt du denn die die Aufenthaltserlaubnis?? Wenn du sie er seit fünf Jahren hast , wirst du die Familienzusammenführung beantragen können.. Dann kann er ein Visum für mindestens zwei Jahre kriegen.Aber mein Rat : er soll dort bleiben... Das Leben in Deutschland ist hart für die Ausländer.