Scheidung trotz nochmaligem zusammenleben

kiara666 Beiträge 1 Mitglied seit Montag Mai 5, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 5, 2014 - 5. Mai 2014 um 10:55
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 5. Mai 2014 um 12:31
Hallo,
meine Frage ... Ich habe mich am 01.08.2010 von meinem Mann getrennt, wir haben 3 Jahre verschiedene Wohnungen gehabt, sein Mietvertrag war auf 3 Jahre befristet und da wir einen jetzt 5 jährigen Sohn haben ist er zu mir gezogen aber getrennt von Tisch und Bett weil wir versuchen wollten dem kleinen zuliebe eine Wohngemeinschaft zu führen, das endete im Chaos und streit so dass klar war das er eine eigene Wohnung braucht, endlich hat er zum 1.4. dieses Jahr wieder eine bekommen und ist ausgezogen, nun möchte ich schnellstmöglich die Scheidung, muss ich jetzt erneut ein Trennungsjahr einhalten?

1 Antwort

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
5. Mai 2014 um 12:31
Guten Tag!

das Getrenntleben kann entweder durch den Auszug eines Ehegatten aus der Ehewohnung oder durch Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung erfolgen. Es sollen nur keinerlei gegenseitige Verrichtungenüreinander vorgenommen werden.( Trennung von Tisch und Bett sind nicht genügend ). Dass dein " Mann" eine andere hat und dass er aus der Ehewohnung ausgezogen ist , müsste dem Familienrichter genügen , den Scheidungsprozess zu vollenden. Ohne Einhaltung des Trennungsjahres.