profesor1
Beiträge1Mitglied seitFreitag Mai 16, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Mai 16, 2014
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16. Mai 2014 um 09:12
Katarina02
Beiträge223Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juli 3, 2014
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16. Mai 2014 um 10:02
Hallo.
Habe mir Gestern ein gebrauchtes KFZ bei einem großen deutschen Autohändler angesehen. Nach einer Probefahrt wurde man sich schnell Einig (Verkäufer u. Käufer). Es wurde vor Ort eine Finanzierung mit Anzahlung vereinbart bzw. Abgeschlossen. Nächste Woche soll das Fahrzeug von mir abgeholt und auch die Anzahlung getätigt werden.
Frage:
Kann ich von dem Gebrauchtwagenvertrag zurücktreten bzw. diesen ohne Angabe von Gründen Wiederrufen?
Ich habe,
1. Den Verbraucherkredit für das Fahrzeug von der Händler Hausbank > Dort steht natürlich das 14 tägige Widerrufsrecht drin.
2. Den Vertrag über die "Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Fahrzeugs". Dort steht nichts über einen Widerruf drin.
Den Verbraucherkredit kann ich Widerrufen, aber wie sieht es mit den Gebrauchtwagenvertrag aus?
Katarina02
Beiträge223Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juli 3, 201438 16. Mai 2014 um 10:02
Guten Morgen Peter!
Ein generelles Rücktrittrecht steht dem Käufer grundsätzlich nicht zu. Ist ein (Auto-) Kaufvertrag geschlossen worden (egal ob schriftlich oder mündlich), so ist dieser zunächst einmal uneingeschränkt gültig.Dabei spielt es keine Rolle , ob es um Gebraucht oder um Neuwagen ,handelt. Rücktritt ist nur in bestimmten Voraussetzungen möglich.
Darf man nach dem Grund des erwünschten Rücktritts fragen?So kann man mit Sicherheit eine endgültige Antwort geben.
L.G