Taschengeld

I.Wenz. - 28. November 2010 um 13:35
 lola - 28. November 2010 um 13:44
Mein Sohn bekommt 40€ Taschengeld im Monat. Das ist für 13 Jahre durchaus ok finde ich. Jetzt hat sich ein PC System gekauft von dem ich glaube, dass es mehrere Tausend € gekostet hat. Das kann er aus seinem Taschengeld nicht bezahlt haben.
Ich glaube deshalb, dass er auf Raten gekauft hat. Kann ich etwas dagegen ausrichten? Er soll sich seine finanzielle Zukunft doch nicht jetzt schon verbauen

1 Antwort

Der Kaufvertrag ist unwirksam. Ein beschränkt Geschäftsfähiger (7-17 Jahre) kann nur wirksam etwas kaufen, dass er vollständig aus eigenen Mitteln bezahlt. Ein Ratenkauf geht also nicht.

Bringen Sie das PC System zurück und fragen den Verkäufer was er sich dabei gedacht hat. Das kann ja wirklich nicht angehen...