weiss nicht
Beiträge32Mitglied seitMontag Dezember 16, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 12, 2015
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20. Mai 2014 um 12:39
DIna.Katoussi
Beiträge51Mitglied seitDonnerstag April 12, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juli 2, 2014
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28. Mai 2014 um 16:30
hallo zusammen, bin Vater vom 24 jährigen Sohn. Er lebt bei Mutter. seine erste Berufsausbildung zum Elektroniker hat er vor einem Jahr abgeschlossen. Hab dem immer Unterhalt überwiesen. Jetzt will er eine Weiterbildung machen. Da ich sehr gut verdiene , wurde seinen Antrag auf Bafög abgelehnt. Nun wirft sich die Frage , ob das deutsche Familienrecht mich zur weiteren Zahlung seines Unterhalts zwingen wird? Wenn ja ,
Wie wird das Einkommen des Auszubildenden berechnet? Mit anderen Worten auf welche Basis werde ich den Unterhalt bezahlen müssen? Von der Düsseldorfer Tabelle verstehe ich nicht viel.. Und sie stellt meines Wissens kein Gesetz dar...
wenn du dem schon mal seinen Unterhalt bezahlt hast , dann wirst du es nicht nochmal müssen. Ich bezweifele , dass er noch Bafög beanspruchen wird. Doch hundert pro ist es natürlich nicht.Da muss die ein anderer User die maßgebende Antwort geben.