sandrabergner33
Beiträge1Mitglied seitDienstag Mai 20, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Mai 20, 2014
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20. Mai 2014 um 19:02
Marty1979
Beiträge3Mitglied seitFreitag Juni 6, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Juni 6, 2014
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6. Juni 2014 um 10:51
Wir haben seit einer Woche einen Hund . Und heute haben wir von unserm Vermieter der auch gleichzeitig der Arbeitgeber meines Mannes ist einen Brief bekommen wo drin steht das wir den Hund bis 30.05.2014 abgeben sollen ansonsten werden wir fristlos gekündigt.
Ist das Rechtens?
Katarina02
Beiträge223Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juli 3, 201438 21. Mai 2014 um 10:31
Guten Morgen,
Eine Kündigung wegen Hundehaltung beziehungsweise Tierhaltung im allgemeinen Sinne ist grundsätzlich unzulässig.Denn die Tierhaltung von kleinen Tieren ist im Regelfall erlaubt , wenn wenn dies nicht im Mietvertrag erwähnt wird. Doch haengt es von vielen Faktoren ab , ob der Vermieter die Tierhaltung verbieten darf: sprich Geruchsbelästigung Lärmstörungen, , Gesundheitsprobleme.Sicherheitsbedenken.
01 Frage: Was steht im Mietvertrag diesezueglich?
02 Frage: Von welchem Hund ist die Rede?
03: Habt ihr euren Vermieter nicht um Erlaubnis gefragt?
Marty1979
Beiträge3Mitglied seitFreitag Juni 6, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Juni 6, 20144 6. Juni 2014 um 10:51
Schau doch mal in Deinen Mietvertrag. Dort muss stehen ob die Haustierhaltung erlaubt ist. Wenn es dort nicht explizit verboten wird, kann der Hausbesitzer Euch nicht zwingen, den Hund abzugeben.