Mond.Bond
Beiträge91Mitglied seitMittwoch Dezember 4, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 16, 2015
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Geändert am 22. August 2018 um 06:09
zaistsev -
29. Mai 2014 um 15:03
Hallo,
meine noch" Ehefrau" will nach unserer Trennung weiter studieren wollen. Dafür will sie Bafög beantragen. Soviel ich weiß , wird die Bafögumfang mit dem Einkommen des Lebenspartners zusammenhängen oder? Gesetzlich gesehen bin ich noch ihr Ehemann ... Was meint ihr?
Zwar ist Bafög mit dem Einkommen der Eltern beziehungsweise mit des Einkommen des Lebenspartners anhängig. Doch dies zu beantragen , ist deine Unterschrift ggb deine Einkommensnachweise dafür erforderlich. Aber wenn das Trennungsjahr offizielle eingetreten ist , hast du im Regelfall nichts zu fürchten.