Dalogy
Beiträge2Mitglied seitDonnerstag Mai 29, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Mai 29, 2014
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29. Mai 2014 um 13:07
by the way
Beiträge25Mitglied seitMittwoch Oktober 24, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juli 9, 2014
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30. Mai 2014 um 10:48
Hallo an Alle!
Wir haben uns Anfang des Jahres 2014 einen Neuwagen bestellt, dieser wurde auch im März 2014 geliefert und angemeldet. Wir hatten von Anfang an Schwierigkeiten mit der hinteren Beifahrertür rechts. Hier haben wir 2 Tage später festgestellt, dass die Tür eine Delle hatte, dann schloss die Tür nicht richtig. Dann haben wir gesehen, dass die Tür schief im Scharnier war. Die Tür wurde daraufhin ausgebaut und die Vordertür angeglichen. Danach ging die Vordertür nicht mehr richtig zu. Dann hat man die Vordertür angeglichen und dabei hat man die Vordertür oben drauf beschädigt, so dass eine große Delle zu sehen ist. Diese Reparaturen haben an 3 verschiedenen Termine stattgefunden mit schlechten Ergebnissen. Denn es wurde auch festgestellt, dass die Scharniere nicht wieder Neuwagentechnisch hergerichtet wurden. Was haben wir jetzt für Rechte? Wir würden am liebsten dieses Fahrzeug zurückgeben (es ist bar bezahlt) und ein neues Fahrzeug verlangen. Geht das?
Dalogy
Beiträge2Mitglied seitDonnerstag Mai 29, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Mai 29, 2014 29. Mai 2014 um 19:38
Wenn ich es richtig verstehe, haben wir das Recht dazu. Denn wir hatten dem AH mindestens 3 mal die Gelegenheit zur Reparatur gegeben. Jetzt haben die auch noch das Fahrzeug beschädigt, so dass eine Reparatur min. 1000 € kosten würde. Hier müsste die Tür gespachtelt und neu lackiert werden und das bei einem Neuwagen. Ich glaube, dass es reicht für einen Rücktritt vom Vertrag. Letztendlich haben wir einen Neuwagen gekauft und wollen nichts neu lackiertes.
by the way
Beiträge25Mitglied seitMittwoch Oktober 24, 2012StatusMitgliedZuletzt online:Juli 9, 20141 30. Mai 2014 um 10:48
Hallo! @ katharina 02: voll deiner Meinung
Sofern die wiederholte Nachbesserung der Gewährleistung rechtlich relevanten Sachmängel nachweisbar fehlgeschlagen ist, steht euch zwei Optionen zu:
* Neulieferung: in dem Falle einen neuen Wagen.
* Schadenersatz. Also Rücktritt vom Kaufvertrag.