Hallo. Wir wohnen zur Miete und möchten das Haus gerne ein bisschen umgestalten (mit einer offenen Küche). Dazu müssen wir eine Wand durchbrechen. Brauchen wir dazu das Einverständis des Vermieters?
Für solche Umbaumaßnahmen ja. Zum Beispiel wissen Sie nicht, ob es sich um eine tragende Wand handelt, oder? Das könnte böse enden.
Juristisch ist das ein EIngriff in das Eigentum des Vermieters. Auch wenn Sie das Haus dadruch verschönern/aufwerten muss er noch zustimmen. Aber aus diesen Gründen wird er Ihrem Begehren bestimmt positiv begegnen.