Liebe Oma
Beiträge76Mitglied seitDienstag September 4, 2012StatusMitgliedZuletzt online:November 10, 2015
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13. Juni 2014 um 16:25
Sonja.O
Beiträge128Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 16, 2014
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16. Juni 2014 um 11:38
Den Jahresurlaub soll , muss man nehmen. Das ist mir klar. Aber was ist , wenn der Arbeitnehmer davor ums Leben kommt? Gibt es die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs? also für die Witwe Bitte um todsichere Antworten. Gerne mit§ oder mit gerichtlichem Urteil. Danke
Sonja.O
Beiträge128Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 16, 201411 16. Juni 2014 um 11:38
Guten Tag liebe Oma!
nein , aus gesetzlicher Hinsicht , gibt es keine finanziellen Ausgleich. Denn der
Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht mit seinem Tod nicht unter. Sieh mal dieses Urteil