Seitenscheibe eingeschlagen, Säugling zu befreien: Anzeige?
Keine Ahnung
Beiträge2Mitglied seitDonnerstag März 6, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Juni 19, 2014
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16. Juni 2014 um 12:54
Katarina02
Beiträge223Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juli 3, 2014
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17. Juni 2014 um 15:23
Hallo zusammen,
Ich weiß nicht was auf mich zukommt , daher wende ich mich an euch.
Gestern habe ich ein in fremdes Auto ein eingeschlossenes Säugling gesehen. Ohne darüber nachgedacht zu haben , habe ich die Seitenscheibe eingeschlagen, um ihn zu befreien, die 112 angerufen. Nach 02 minutenlanger Warterei sind wir alle ins Krankenhaus gefahren, ohne den Autobesitzer zu warten. Denn das Säugling schwebte in Lebensgefahr. Habe dem Polizeibeamten alle meine Daten angegeben. Ob mir eine Anzeige deswegen oder eher Danksagung seitens des Autobesitzers erwartet , konnte bisher niemand sagen. Was meint ihr ? Habe ich mich strafrechtlich gemacht?
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Katarina02
Beiträge223Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juli 3, 201438 17. Juni 2014 um 15:23
aus gesetzlicher Hinsicht hast du dich strafbar gemacht. Aber wäre ich an der Stelle des Autobesitzers wäre ich dir dafür dankbar gewesen mein Kind-leben gerettet zu haben. Weniger Sorgen würde ich mich um eine Glasscheibe machen.