rebew
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25. Juni 2014 um 11:16
Ich kann demnächst die Rente mit 63 in Anspruch nehmen. Ich habe einen Firmenwagen (42.000 Euro), den ich gern behalten würde. Ich könnte nach dem Austreten für die Firma zu Hause als Programmierer weiterarbeiten. Es gibt eine Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro.
Wie wird der Firmenwagen dann vom Finanzamt berechnet?
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Ich gehe davon aus, dass die Besteuerung vom Firmenwagen weiterhin möglich ist, denn Sie werden quasi ein häusliches Arbeitszimmer als Home Office haben. Darf ich mal fragen, inwiefern Sie den Firmenwagen nutzen wollen? Also eher aus privaten oder aus arbeitsbedingten Gründen?
Der Wagen ist ein Jahr alt und wurde für mich angeschafft. Wenn ich ihn abgebe, steht er da rum und ich muss mir einen neuen kaufen. Damit ist weder dem AG noch mir geholfen.
Ich darf maximal 450 Euro hinzuverdienen. Wie viele Stunden ich dafür arbeiten muss, davon redet keiner. Sagen wir, wir verrechnen den Wagen mit 50 Euro und ich kriege 400 Euro raus. Oder im für mich ungünstigsten Fall wir verrechnen den Wagen mit 450 Euro und ich hab nur den Wagen. Alles Verhandlungssache zwischen mir und dem Arbeitgeber.
Aber was sagt das Finanzamt dazu? Die 450 Euro, die ich hinzuverdienen darf, sind steuerfrei.
Ok. Sie haben oben gesagt, der Firmenwagen ist ja Verhandlungssache zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Wieso soll das Finanzamt was zahlen? Sie werden ihn doch für private Zwecke nutzen. Programmierer im Home-Office! Ich sehe keinen Grund dafür, dass das Finanzamt ihre Fahrtkosten für Shopping übernimmt.
Finanzämter zahlen nichts, sie halten die Hand auf. Wenn sie mal was zahlen sollten, dann ist das nur das Geld, das ich dem Finanzamt vor Monaten zu viel bezahlt habe. Und das machen die dann auch nicht von alleine, sondern nur, wenn man seinen Steuerbescheid korrekt ausfüllt.
Das Finanzamt sieht in dem Firmenwagen einen geldwerten Vorteil von 420 Euro (1% Regelung). Da ich 0 km zur Arbeit fahren werde, entfällt der "geldwerte Vorteil Fahrkosten" (0,03% vom Neuwert des Wagens pro km). Ich habe eine Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro, darf also zu diesen 420 Euro noch 30 Euro hinzuverdienen, um auf ein zu versteuerndes Brutto von 450 Euro zu kommen. 450 Euro sind aber steuerfrei, deshalb muss ich dem Finanzamt nichts bezahlen. Kann ich so rechnen?
Verhandlungssache mit dem AG ist jetzt noch, wie viele Stunden ich für diese 30 Euro arbeiten muss. Das war in meinem Text von gestern etwas unglücklich ausgedrückt.
Wenn ich ganz ehrlich bin, verstehe ich überhaupt nicht, warum du dir überhaupt Gedanken darüber machst.
Die Ein-Prozent-Regelung entfällt bei dir ganz, da du die Fahrkosten nicht anzugeben hast (weder Entfernungspauschale noch Pendlerpauschale ist bei dir anzuwenden). Minijob auf 450 Euro ist steuerfrei. Das heißt du bist quasi arbeitstmäßig nicht steuerpflichtig. Du bist dem FA nichts schuldig. Deine Rente unterliegt sowieso dem Steuergesetz, denn die Rentenbesteuerung richtet sich nach § 22 EStG (sonstige Einkünfte).