Marteen84
Beiträge2Mitglied seitMittwoch Juli 2, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Juli 2, 2014
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Geändert am 14. Dezember 2018 um 08:22
Davory
Beiträge12Mitglied seitFreitag März 16, 2018StatusMitgliedZuletzt online:Januar 19, 2019
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22. November 2018 um 10:00
Hallo,
in Bezug auf die Aufenthaltserlaubnisse von meiner Frau und mir habe ich folgende offene Fragen:
1) Meine Frau, kommt aus Russland und arbeitet seit November 2013 bei der Firma "Henkel" in Düsseldorf. Sie wurde damals von "Henkel" für eine wichtige Position geworben und hat deswegen einen entsprechenden Aufenthaltstitel (Blaue Karte EU), die wohl mit dem Arbeitgeber "Henkel" gekoppelt ist. Zur selben Zeit bin ich mit ihr nach Deutschland gekommen (Familienzusammenführung) und habe auch einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis) in Deutschland bekommen.
Mittlerweile habe ich auch eine feste Anstellung als Ingenieur bei der Firma "Sky Deutschland" in Unterföhring (bei München).
Frage: Was würde passieren, wenn meine Frau bei der Firma "Henkel" kündigen und zu mir nach München ziehen würde? Würde ihr Aufenthaltstitel dann annulliert werden?
2) Momentan hängt mein Aufenthaltstitel formal (als Familienangehöriger) von dem Aufenthaltstitel meiner Frau ab.
Kann man dies so abändern, dass ich bzw. mein Aufenthaltstitel komplett unabhängig von meiner Frau wird?
Da mein derzeitiger Status (Arbeitsstelle, Gehalt, Hochschulabschluss, etc.) allen Anforderungen einer Blauen Karte EU entsprechen sollte, sehe ich keinen Grund mehr für die Abhängigkeit vom Aufenthaltstitel meiner Frau.
Wenn die Änderung möglich und notwendig ist, würde ich Ihnen alle benötigten Dokumente zur Verfügung stellen.
Wir (meine Frau und ich) würden gern unsere Zukunft im Großraum München aufbauen. Ich habe schon einen guten Job hier und meine Frau würde sicherlich auch schnell einen Job in der Umgebung finden.
Die Frage ist nur, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen sind? Ob wir irgendwelche Abhängigkeiten und Regeln für in Deutschland arbeitende Ausländer beachten müssen?
Wir freuen uns über jegliche aufklärende Infos und verbleiben.
"Bei der erstmaligen Erteilung wird die Blaue Karte EU auf höchstens vier Jahre befristet bzw. für die Dauer des vorgelegten Arbeitsvertrages zuzüglich drei Monate ausgestellt.
1. Blue-Card-Inhaber erhalten nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis, wenn ihr Arbeitsverhältnis fortbesteht. In dem Fall, dass deutsche Sprachkenntnisse der Stufe B1 nachgewiesen werden, kann die Niederlassungserlaubnis schon nach zwei Jahren erteilt werden."
Ab wann ist ein Arbeitgeberwechsel möglich?
"In den ersten zwei Jahren der Beschäftigung bedarf es bei jedem Arbeitsplatzwechsel der Erlaubnis durch die Ausländerbehörde (§ 19a Abs. 4 AufenthG). Für die Erlaubnis gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Ersterteilung. Hat sich das Mindestbruttogehalt zwischenzeitlich erhöht, ist der neue Satz nachzuweisen. Inhaber/innen einer Blauen Karte EU sind verpflichtet, der zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, wenn die Beschäftigung, für die die Blaue Karte EU erteilt wurde, vorzeitig beendet wird."
2. Wie wäre es, wenn du selber die Blaue Karte beantragen würdest? Ich darf - hoffe ich mal - davon ausgehen, dass dein Bruttojahresgehalt bei 46.400 Euro liegt, oder? Innerhalb von 2 Jahren würdest du dann die unbefristete Niederlassung bekommen.
2. Ich fand diesen Artikel:
Das Bruttogehalt darf niedriger sein (derzeit mindestens 37.128 Euro), wenn Sie in einem Mangelberuf arbeiten (zum Beispiel Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte, Fachkräfte in der Informationstechnologie oder Kommunikationstechnologie).
Mein Gehalt ist niedriger als 46.400.
Ich habe zwei Universitätsdiplome: Ingenieur - Master-Abschluss, Wirtschaftsinformatiker - Bachelor-Abschluss.
Und Ich arbeite als Broadcast-Ingenieur bei der Firma "Sky Deutschland".
Das entspricht den Anforderungen für die Blaue Karte EU.
Einbürgerung mit Bluecard:
"Einbürgerung von Ausländern"
(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach Maßgabe des § 80 des Aufenthaltsgesetzes oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er
1. sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekennt ...
2. . .. eine Blaue Karte EU ... besitzt,
3. den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann ... "
Guten Morgen! Ich zitiere:
"Ab dem 1. August 2012 gibt es in Deutschland für Akademiker mit einem anerkannten Hochschulabschluss oder mit Hochschulabschluss, der einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist, einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Grundlage hierfür schaffen die gesetzlichen Regelungen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zur "Blauen Karte EU". Voraussetzung ist neben dem Nachweis der Qualifikation ein Nachweis über ein konkretes Arbeitsplatzangebot mit einem jährlichen Bruttogehalt in Höhe von mindestens 46.400. In diesen Fällen ist eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsverwaltung) nicht erforderlich. Für Fachkräfte in den Berufsfeldern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik sowie für Ärzte gelten die Erleichterungen und die Regelungen der "Blauen Karte EU" auch dann, wenn sie genauso viel verdienen wie vergleichbare inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mindestens jedoch 36.192 Euro. Allerdings muss hier die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zustimmen. Vereinfachte Regelungen beim Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt gibt es zudem für Wissenschaftler, Hochqualifizierte, Führungskräfte, leitende Angestellte und Spezialisten."
Du kannst mit gutem Gewissen deine Blaue Karte beantragen.
Ich hoffe, es ist in Ordnung, wenn ich meine Frage hier stelle. Es geht darum, dass ich die Blaue Karte beantragen will.
Bin zwar hochqualifiziert und die deutsche Sprache habe ich gelernt, aber ich will wissen, ob ich einen Platz auf dem deutschen Arbeitsmarkt bekomme. Wie kann ich die Lage abchecken? Könnt ihr mir vielleicht behilflich sein? Vielen Dank.
Ich hoffe, dass ihr das auf die bestmögliche Weise lösen konntet ;)
In solchen Fällen ist es immer das Beste, einen Anwalt einzuschalten. Dieser weiß natürlich am besten, wie man vorgehen sollte. Der eine sagt dies, der andere was anderes. Deswegen kann man sich nie auf diese Aussagen verlassen. Das war jetzt nicht negativ gemeint, aber bei jedem ist die Situation anders, so dass man das Ganze nicht verallgemeinern kann!
Wird dir nicht mehr viel nützen, aber ich habe im Web dies hier gefunden, was sicherlich bei solchen Fragen weiterhelfen kann. Hatte selbst neulich einen ähnlichen Fall gehabt und zum Glück konnte mir weitergeholfen werden ;)