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Beiträge76Mitglied seitDonnerstag Mai 2, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Juli 20, 2015
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Geändert am 27. Januar 2019 um 04:00
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27. Januar 2019 um 04:10
Hallo zusammen,
da der Unternehmensinhaber geschäftsunfähig ist, wurde mein Vater als Prokurist ernannt (von der Betriebsversammlung). Jetzt will er seinen Job kündigen und seine restlichen Tagen genießen.
Was ist zu tun in diesem Fall?
ein Prokurist kann seine Prokura nur niederlegen, indem er sein ganzes Arbeitsverhältnis in dem Unternehmen kündigt. Er sollte darauf achten, dass sich der Geschäftsinhaber schriftlich verpflichtet, die im Handelsregister eingetragene Prokura löschen zu lassen, sonst könnte es Problemen mit der Haftung kommen.