al mouwahida
Beiträge11Mitglied seitDonnerstag Januar 30, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Februar 6, 2015
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Geändert am 28. Dezember 2018 um 06:14
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28. Dezember 2018 um 06:15
Irgendwie war ich nicht bei Sinnen und habe meinem Mann gestern was unterschrieben. Als ich ihn heute danach fragte, was ich unterschrieben habe, meinte er eine Prokura. Ich habe von meinen Eltern ein Unternehmen vererbt bekommen. Kann ich die Prokura rückgängig machen? Wenn ja, welchen Weg muss ich einschlagen?
Eine Prokura ist letztendlich auch nur eine Art der Vollmacht.
Vollmachten können widerrufen werden, wenn sie nicht ausnahmsweise ausdrücklich als unwiderrufliche Vollmacht ausgestaltet sind.
Allerdings sollte nach einem Widerruf der Vollmacht unbedingt die Vollmachtsurkunde zurückverlangt werden. Solange das Papier vorgelegt wird, kann nämlich der Vertragspasrtner davon ausgehen, dass die Vollmacht noch besteht.
Hallo, mir leuchtet nur ein Weg ein, also eigentlich zwei: entweder die Prokura einvernehmlich mit dem Ehemann aufheben oder einfach ihm die Kündigung aussprechen. So würde die Prokura automatisch beendet. Aber eine Prokura zu widerrufen, ist meines Erachtens unmöglich.