Unterhaltsanspruch für Volljährigen mit Ausbildungsunfähigkeit
guteFrage
Beiträge1Mitglied seitMittwoch August 6, 2014StatusMitgliedZuletzt online:August 6, 2014
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6. August 2014 um 11:28
RE.VW
Beiträge183Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:November 20, 2015
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6. August 2014 um 15:22
Guten Tag,
ich bitte um eine Empfehlung für folgende Frage:
Es handelt sich um den Unterhaltsanspruch für einen 20 Jährigen, welcher bereits 2 Ausbildungen abgebrochen hat. Inzwischen wurde durch ein psychiatrisches Gutachten festgestellt, dass er vorübergehend ausbildungsunfähig ist. Der junge Mann lebt in der eigenen Wohnung, ist derzeit in Psychotherapie und vorübergehend weder arbeits- noh ausbildungsfähig. Sein Vater lehnt die Unterhaltszahlung ab, ist durchaus zahlungsfähig.
Vielen Dank!
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RE.VW
Beiträge183Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:November 20, 201515 6. August 2014 um 15:22
Guten Tag ! Nach § 1603 BGB sind privilegierte Volljährige den minderjährigen Kindern im Unterhaltsrecht gleichgestellt. Da Ihr "behindertes Kind für seinen eigenen Unterhalt aufkommen kann, seid ihr beide ( als Eltern ) gem. § 1601 ff BGB unterhaltspflichtig. Mit anderen Worten ist der Vater zur Zahlung verpflichtet. Ihre Ihr Anwalt reicht den Antrag auf Zahlung des Kindesunterhalts beim Amtsgericht& Familiengericht ein