über den Tisch gezogen!!

Koalabärchen - 29. November 2010 um 19:45
 Weini - 29. November 2010 um 19:51
Ich habe ein Auto vom Händler gekauft. Es war auch alles prima die ersten Monate.

Nur dann musste ich zum ersten Mal in die Werkstatt (Getriebeschaden). Er sagte das muss er nicht kostenlos machen, weil er nicht der Verkäufer war.

Ein mieser Trick! Er hat den Vertrag "im Vertretung" für Jemand anders geschlossen und ist jetzt fein raus.

Miese Tour. Kann ich was machen oder muss ich das Getriebe selber zahlen?
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1 Antwort

solch eine Vertretung ist rechtlich zulässig. ein beliebter trick im gebrauchtwagengewerbe, um sich dem verbrauchsgüterkauf und der damit verbundenen haftung zu entziehen. wenn er das vor ihnen nicht völlig verheimlich hat, dann ist der vertrag nicht anfechtbar und sie müssen das getriebe selbst bezahlen