bauernopfer
Beiträge1Mitglied seitFreitag August 22, 2014StatusMitgliedZuletzt online:August 22, 2014
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22. August 2014 um 18:31
bauernopfer -
25. August 2014 um 10:02
Hallo,
der Verkäufer V und der Käufer K haben einen Notarvertrag mit Auflassungsvormerkung unterzeichnet. Die Immobilie (wohnen) ist noch belastet, im Vertrag steht, sie ist unbelastet zu übergeben. K ist schon eingezogen. V kann noch kein Konto angeben, wohin K überweisen soll. V will ein anderes Projekt (Geschäft) finanzieren, seine Bank will jedoch einen zunächst zugesagten Tausch der Belastung nicht mehr einhalten, die Bank unterstützt Wohn- und Geschäftsimmobilien unterschiedlich. V müsste Kredit aufnehmen und will das vermeiden. V schlägt K ein Geschäft vor: K kann in der Wohnung bleiben, V übernimmt 4 Jahre lang das Hausgeld (in Summe ca. 12.000€), der Besitz geht jedoch erst nach 4 Jahren an K über. Als Sicherheit bietet V sein Geschäft.
1. Welche Risiken bestehen für K, wenn er sich darauf einlässt?
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restliche Fragen zum Ablauf, wenn es wie im Notarvertrag erfolgt:
2. Welche Pflichten hätte V, wenn er von Geschäft zurücktritt, gegenüber K, gibt es Fristen, wie lange K in der Wohnung bleiben darf?
3. K hat dem Notar N die Steuer-ID gegeben, das Finanzamt F hat sich noch nicht bei K gemeldet, muss K sich selbst kümmern oder ist F am Zug? Muss K überhaupt irgendetwas tun, ohne Nachricht von N oder F? (Makler und Notar sind bezahlt)
Den ersten Teil habe ich, um ehrlich zu sein, nicht verstanden. Das klingt irgendwie abenteuerlich.
Zwei und drei sind eindeutig.
Ein Rückrittsrecht Vs ist nicht ersichtlich.
Das Finanzamt wird irgendwann den Grunerwerbsteuerbescheid schicken. Es wurde vom Notar über das Geschäft informiert. Sonst muss niemand mehr etwas unternehmen. Das geht alles automatisch.
25. August 2014 um 10:02