Guten Tag,
ich bin derzeit in einer ähnlichen situation wie die kassiererin mit dem unterschlagenen pfandbon damals (war ja in zeitungen, im fernsehen usw...).
war das juristisch eigentlich wasserdicht (also die kündigung)?
Nein, war sie nicht.
das bundesarbeitsgericht hat sich schließlich des falles angenommen und der kassiererin recht gegeben. die kündigung ist somit als gegenstandslos anzusehen.
den rest kannst du unter http://recht-finanzen.kioskea.net/faq/24-pfandbon-unterschlagen-keine-kundigung-moglich nachlesen.