faulsack
Beiträge84Mitglied seitMontag Mai 27, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 2015
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29. August 2014 um 12:09
S.H. -
29. August 2014 um 17:30
Grussi zusammen,
stimmt es dass der Mietvertrag sich mit dem Tod des Mieters nicht automatisch auslöst?Da ich heute den Erbschein bekam und das Kontosaldo meines verstorbenen Vaters ansah ,fand dich heraus , dass der Mietbeitrag auch nach dessen Tode abgezogen wurde.Der Vermieter meinte telefonisch, das Mitverhältnis würde sich weiterhin fortgeführt werden, selbst wenn mein Vater verstorben ist. Seine mittellose Lebensgefährtin ist zu ihrer Schwester eingezogen.Bis das Testament meines Vaters eroeffnet wird , steht ihr meines Wissens Nichts. Den Vermieter habe ich schon schriftlich vom Tode des Mieters/ meinem Vater mitgeteilt. Würde das Beleg hierfür den Beweis für unberechtigte Einzug des Mietgeldes rechtfertigen?