finanzdepp
Beiträge1Mitglied seitMittwoch September 10, 2014StatusMitgliedZuletzt online:September 10, 2014
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Geändert am 15. Dezember 2018 um 04:33
anonymer Benutzer -
11. September 2014 um 17:24
Hallo zusammen,
im November 2013 verstarb meine 82-jährige Mutter. Nun bekam ich im August 2014 ein Schreiben ihres Finanzamtes, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich als Rechtsnachfolger verpflichtet bin, die Einkommenssteuer 2012 und 2013 meiner Mutter zu machen. Andernfalls werde die Steuerhöhe geschätzt. Bei einem Termin mit der zuständigen Finanzbeamtin erreichte ich nichts anderes als einen Fristaufschub und bekam den nachzuzahlenden Betrag für 2012 im Falle einer Steuerschätzung genannt. Meine Frage ist nun: Bin ich tatsächlich verpflichtet, die Einkommenssteuererklärung selbst für fast ein Jahr vor dem Tod meiner Mutter abzugeben bzw. die Steuer zu zahlen.? Dies würde mir sehr schwerfallen, weil ich so gut wie keine Unterlagen bei der Wohnungsräumung gefunden habe. Abschließend noch der Hinweis: Ich habe außer Verpflichtungen nichts geerbt, wollte aber die Angelegenheiten meiner Mutter einigermaßen sauber abschließen. Wenn ich gewusst hätte, in was ich da gerate, hätte ich das Erbe abgelehnt.
Der Erbe rückt als Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers auch in dessen steuerliche Pflichten ein. Er ist verpflichtet, Einkommensteuererklärungen abzugeben für den letzten Veranlagungszeitraum, in dem der Erblasser noch lebte (also für den laufenden Veranlagungszeitraum im Zeitpunkt des Erbfalls) und für vergangene Veranlagungszeiträume, für die der Erblasser noch keine Erklärung abgegeben hatte.
Das ergibt sich aus § 149 AO iVm § 45 AO und es rentiert sich nicht, deswegen zum Anwalt zu gehen.
Allerdings sollte anwaltlich überprüft werden, ob man das Erbe noch nachträglich ausschlagen kann, wie man die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränkt und wie man notfalls Nachlassinsolvenz anmeldet, damit gesichert wird , dass man allenfalls mit dem, was man geerbt hat, für die Schulden des Erblassers haftet.
Guten Tag! Die Steuerpflicht erlischt mit dem Tod. Das, was vererbt wurde und ggf. zu Einnahmen führt, musst du als Erbe dann versteuern. An deiner Stelle würde ich einen Anwalt einbeziehen. Gegen das Finanzamt hat man so gut wie keine Chancen.