Kostenübernahme Unterkunft

Love Berish Beiträge 1 Mitglied seit Freitag Juni 18, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 18, 2010 - 18. Juni 2010 um 14:21
SushiRoxx Beiträge 1 Mitglied seit Freitag Juni 18, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 18, 2010 - 18. Juni 2010 um 14:23
Hallo Allerseits

Ich in zur Zeit in einer anderen Stadt auf einem Lehrgang der von meinem Arbeitgeber aus organisiert wird. Es ist auch so das der Chef die Unterknft auch bezahlt.(Arbeiterpension)

Nun ist es aber so das zum Beispiel die das Benutzen der Duschen kostenpflichtig ist sowie das Frühstück Bezahlt werden muß und das sofort.

Das sind so 6 Euro die da drauf gehn. Das beudet un 2 Wochen zahle ich über 84 Euro.

Mein Chef sagt das sind Spesen die ich als Arbeitnehmer zhalen muß. Er bezahlt ja bereits das Zimmer.

Stimmt das? ich Denne ne Dusche gehhört zur ner Basisaustattung.

LG

1 Antwort

SushiRoxx Beiträge 1 Mitglied seit Freitag Juni 18, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 18, 2010
18. Juni 2010 um 14:23
Also ich denke mal das die Dusche schon zum Zimmer dazugehört und du das deinem Boss in Rechnung stellen kannst. Es kann ja nicht sein das du stinkig zur Fortbildung gehst.

Was das Frühstück angeht weiß ich allerdings nicht.