ich möchte mit 46 Jahren noch studieren und habe mich für Jura entschieden. Eine Frage drängt sich mir aber gleich zu Beginn auf: Wieso muss ich einen Antrag stellen, um Zugelassen zu werden? Wieso schließt man nicht einfach einen "Wissensvermittlungsvertrag" oder so ähnlich?
das liegt an einer ganz einfachen Sache: Die (allermeisten) Unis sind öffentlich-rechtliche Körperschaften. Daher haben Sie Mitglieder und keine Vertragspartner.
Der Staat muss dafür sorgen, dass die vorhandenen Studienplätze gerecht verteilt werden. Deshalb auch numerus clausus etc.
Wäre das Freivertraglich, so könnte jemand ohne Abitur, aber mit guten Kontakten (oder vlt sogar gegen Geld) demjenigen, der mit einem Einserabitur vom Gymnasium kommt, aber leider weder Geld noch gute Kontakte hat, den Studienplatz wegschnappen.
Es liegt also daran, dass es sich um öffentliches Recht handelt!