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Beiträge56Mitglied seitFreitag September 27, 2013StatusMitgliedZuletzt online:Juli 3, 2015
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Geändert am 11. Januar 2019 um 04:10
anonymer Benutzer -
30. September 2014 um 10:41
Folgender Sachverhalt:
Meine Eltern haben das berühmte Berliner Testament verfasst und notariell beglaubigen lassen. Sie glaubten immer an den Spruch "bis dass der Tod uns scheidet".
Nun will ich gerne was fragen: Sollten sie eines Tages von uns gehen, werden wir natürlich erben (also meine Brüder und ich). Werden wir dann Erbschaftsteuer bezahlen müssen? Also nach dem Tod des ersten und dann nach dem Tod des zweiten Elternteils. Oder werden wir nur einmal zahlen müssen?
Regelungsinhalt des Berliner Testaments ist es zum einen, dass der überlebende Ehegatte zunächst das gesamte Vermögen des erstverstorbenen Ehegatten bekommt. Andere gesetzliche Erben, also insbesondere die Kinder, werden von dem Erstversterbenden enterbt.
Gleichzeitig wird zum anderen bestimmt, wer Erbe nach dem längstlebenden Ehegatten sein soll (Schlusserbe, ggf. Nacherbe).
Erbschaftsteuer muss nur derjenige bezahlen, der etwas geerbt hat. Das ist nach dem Tod des Erstverstorbenen der überlebende Ehegatte und das ist erst nach dem Tod des längstlebenden Ehegatten der Schlusserbe.
Wer das "Muster für das Berliner Testament" unreflektiert übernimmt (indem er etwa nur die Person des Schlusserben auswechselt), kann sich und seine Familie unglücklich machen.
Im Einzelfall ist vieles zu bedenken >> zum Beispiel:
- Was ist, wenn Pflichtteilsberechtigte vorhanden sind?
- Soll der überlebende die Schlusserbenbestimmung ändern können?
- Was ist, wenn der Überlebende wieder heiratet und/oder Kinder bekommt?