mohnblumenrot
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Geändert am 24. Januar 2019 um 02:27
twenty two
Beiträge86Mitglied seitMittwoch Mai 8, 2013StatusMitgliedZuletzt online:November 23, 2015
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8. Oktober 2014 um 18:13
Hallo! Ich habe da eine Frage: Ich arbeite seit 10 Jahren als Heimarbeiter, als geringfügig Beschäftigter, bekomme nur die Stückzahl bezahlt, die ich liefere. Auf meiner Lohnabrechnung bekomme ich den Ha-Grundlohn, Ha-Zuschlag 10% , Ha- Krankengeld 3,4%, Ha- Urlaubsgeld 11,6% und Ha-Ftgeld 3,6%. Ich habe einen Resturlaub von 120 Tagen und wollte, da wir im Moment wenig Aufträge haben, einige Tage Urlaub in Anspruch nehmen, damit ich auf die 450 Euro komme, aber mein Arbeitgeber lacht nur darüber. Steht mir überhaupt Urlaub zu? Da ich ja auf der Lohnabrechnung gewisse Zuschläge schon bekomme.
Danke für Ihre Antworten
"Da ich ja auf der Lohnabrechnung gewisse Zuschläge schon bekomme"? Geht es denn um Urlaubsabgeltung oder was soll man darunter verstehen? Haben Sie schon mal schriftlich Urlaub beantragt? Oder war es nur mündlich?
Zur Wiederholung: Eine Urlaubsabgeltung ist nach § 7 Abs. 4 BurlG nur zulässig, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann.